Ein Fachtherapeut/ eine Fachtherapeutin soll am Ende der Ausbildung folgende Fähigkeiten und Kenntnisse erworben haben:
Grundlagen
… medizinisches Grundwissen nicht nur für die Dysphagie, sondern auch für die Erkrankungen die ursächlich für eine D. verantwortlich sind oder aus einer D. entstehen können, haben
… wissenschaftliches Interesse an den Entwicklungen in der Dysphagiologie und der Studienlage bzgl. Therapieverfahren und deren Wirksamkeit mitbringen und sich auch immer durch Literatursuche dazu informieren lassen.
Umfassender Blick
(nicht störungsspezifisch sondern ganzheitlich und auf das Sozialgefüge des Patienten gerichtet)
… das Umfeld eines von D. Betroffenen im Blick halten können und ggf. auch auf dieses einwirken können; so sollte der Pat. in seinem Beziehungsgefüge gesehen werden und nicht als allein Betroffener und Erkrankter“ in dem System
… erkennen, dass eine Behandlung einer D. nicht alleinig aus einer logopädischen Intervention im Rahmen z.B. einer orofazialen Stimulation“ heraus sein Effekt hat, sondern es einiges an Schritten erfordert, bevor Hand angelegt wird“!
Anamnese
… eine gute Gesprächsführung im Anamnesegespräch zeigen können und auch währenddessen alle Faktoren, die die D. beeinflussen oder den Pat. beeinflussen im Blick behalten können
Klinische Befunderhebung
… in der Lage sein, einen aussagekräftigen klinischen Befund zu erstellen, auch wenn die Mitarbeit eines Betroffenen in der Untersuchung zu Wünschen lässt
… für die klinische Diagnostik das notwendige Handwerkszeug beherrschen und anwenden können, sowie die Ergebnisse zusammentragen und verschriftlichen können
Sonstige Diagnostik
… in der Lage sein, auch nicht logopädische, ärztlich-instrumentelle Untersuchungstechniken, die der Klärung der individuellen D. des Pat. dienen, auszuwählen und heranzuziehen und auch ggf. deren Auswertung mit zu tragen (z.B. Videofluoroskopie, Videoendoskopische Schluckuntersuchung, Manometrie)
Beratungskompetenz
… in der Lage sein, dem verordnenden Arzt eine fachlich kompetente, aber auch leicht“ verständliche Übersicht über die klinischen Befunde zu vermitteln (sowohl schriftlich als auch mündlich)
… auch dem Patienten, den Angehörigen und sonstigen Betroffenen im Versorgungsumfeld einfach, aber bestimmt die Untersuchungsbefunde mitteilen und auch die erforderlichen Maßnahmen plausibel machen können
… auch Beratungen ohne den Betroffenen durchführen können und in solchen Beratungsgesprächen kompetent mit psychologischem Geschick und medizinisch-logopädischem Fachwissen auftreten können
… mit anderen therapeutischen Fachgruppen den Kontakt suchen können, aber dabei auch Wissen mitbringen, was diese Fachgruppen (z.B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten) für Aufgaben erfüllen können und was im einzelnen Fall diese für Behandlungsaufträge haben; ggf. ist auch eine Diskussion über Überschneidungspunkte in der Dysphagiebehandlung und über Co-therapien erforderlich
Fortbildungskompetenz
… auch in der Lage sein, in kleinen oder auch größeren Gruppen, Schulungen halten zu können, die dazu dienen sollen, seinen logopädischen Auftrag durch Aufklärung über Dysphagie zu unterstützen (z.B. Pflegepersonalschulungen, Angehörigenschulungen)
Therapeutische Maßnahmen
… in der Lage sein, mit dem Betroffenen und auch seinen Angehörigen die individuellen Zielsetzungen (Grobzieldefinition und Feinziele, sowie realistische Einschätzungen des Möglichen) zu diskutieren und auch schon zu Beginn der Behandlung eine Auftragsklärung an ihn als Dysphagietherapeuten durchführen zu können
… über den evidenzbasierten Stand in der Dysphagietherapie Bescheid wissen und so auch entscheiden können, welche logopädischen Maßnahmen mit welchem zeitlichen Aufwand oder Engagement getroffen werden müssen, um zügig und effizient zum Ziel zu kommen
… einen über einen guten Blick über verschiedene logopädische Behandlungskonzepte verfügen und sich auch ggf. in verschiedenen Bereichen Zusatzqualifikationen oder auch Zusatzwissen angeeignet haben
… aus verschiedenen Behandlungskonzepten das jeweils beste Instrumentarium für die individuelle Behandlung des Patienten herausfinden können und dies natürlich auch umsetzen können
… in der Lage sein, den Pat. zu motivieren und ihn/oder seine Betreuer zur Eigenständigkeit in der Durchführung von Behandlungsmaßnahmen heranzuziehen
… fähig sein, gute übersichtliche und einfach verständliche Aufgabenstellungen für die häuslichen Übungen zu formulieren und auch dem Pat. und seinem betreuenden Umfeld den Sinn und Nutzen der Übungen plausibel machen können
… in Notfallsituationen gut und kompetent eingreifen können
… erkennen können, wann er nicht mehr der richtige Therapeut für diesen Betroffenen ist, also wann ggf. ein Therapeutenwechsel sinnvoll wird und wann eine Behandlung abgebrochen werden muss bzw. für beide Parteien sinnvoll beendet werden kann