Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kölner Dysphagiezentrums für die Weiterbildung zum Fachtherapeut DysphagieKDZ

1. Anmeldebedingungen

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form gemäß dem in den Anmeldungsformalitäten beschriebenen Vorgehen, d.h. per Mail, Fax oder per Post. Telefonische Anmeldungen werden nicht berücksichtigt, sie bedürfen immer der Schriftform. Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung zusammen mit den jeweiligen Bewerbungsunterlagen (Tabellarischer Lebenslauf, Kopie des Examenszeugnisses bzw. des Nachweis über den erfolgten Hochschulabschluss, Angaben zur derzeitigen Arbeitsstätte), werden wir Ihnen eine schriftliche Eingangsbestätigung zukommen lassen. Innerhalb der folgenden 3 Wochen nach Erhalt Ihrer Unterlagen bekommen Sie von uns schriftlich einen Bescheid über eine Zu- oder Absage zur Weiterbildungsmaßnahme. Wir können Sie nicht an der Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen lassen, wenn Sie den Zugangsvoraussetzungen nicht entsprechen oder Ihre Anmeldung nicht vollständig bei uns eingegangen ist.

2. Ablauf der Weiterbildung

Nach erfolgter Anmeldung und nachdem beschlossen ist, dass die Weiterbildungsmaßnahme aufgrund einer ausreichenden Teilnehmeranzahl zu Stande kommt, werden Ihnen baldigst die Seminartermine für das 1. Weiterbildungsjahr mitgeteilt.
Auch ein Lehrplan der Inhalte und eine Auflistung der entsprechenden Dozenten werden Ihnen zur Verfügung gestellt.
Gen Ende des 1. Jahres werden dann die Termine für das darauffolgende Jahr definiert und ausgeschrieben.

3. Bescheinigung über die Teilnahme

Die Teilnahme eines jeden Blockseminars wird Ihnen in einem „Studienheft“ von den Organisatoren und den jeweiligen Dozenten quittiert. Diese Heftchen wird bis zum letzten Block von den Organisatoren aufbewahrt und Ihnen dann zusammen mit dem Abschluss-Zertifikat als Nachweis der geleisteten Unterrichtsstunden und der schriftlichen Ausarbeitungen ausgehändigt.

4. Stornierungsmodalitäten

Ihre schriftliche Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme, die mit unserer Platzzusage definitiv wird, gilt für den gesamten Zeitraum von 2 Jahren als verbindlich. Sobald Sie nach dieser Anmeldung die Teilnahme an dem gesamten Blockseminar absagen, so erheben wir Stornogebühren nach folgendem Prinzip:

5. Fehlzeiten

Sind Sie aus triftigen Gründen an der Teilnahme eines Blockseminars verhindert, so sind Sie verpflichtet die Organisationsleitung (Fr. Motzko/Fr. Weinert) umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Sie müssen das Blockseminar zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Einen Ersatzanspruch Ihrerseits für einen von Ihnen abgesagten Kurs besteht allerdings nicht. Fehlzeiten werden mit entsprechenden Kursinhalten auf dem Abschlusszertifikat vermerkt. Werden die versäumten Einheiten nachgeholt, wird ein entsprechend geändertes Zertifikat ausgestellt. Es zählen nicht nur die Anzahl der Fehltage, sondern vor allem welche Inhalte versäumt wurden. Bitte beachten Sie, dass zu viele Fehltage die abschließende Zertifizierung zum Fachtherapeuten DysphagieKDZ gefährden.

Müssen Sie die laufende Weiterbildungsmaßnahme aus triftigen Gründen (Attest oder Bescheinigung bitte einreichen) unterbrechen oder gar beenden, müssen Sie frühstmöglich mit der Organisationsleitung (Fr. Motzko/Fr. Weinert) in Kontakt treten und das weitere Vorgehen erörtern. Dennoch sind Sie verpflichtet für die volle Kursgebühr der 2-jährigen Weiterbildungsmaßnahme aufzukommen.

6. Sonstiges

Unsere Veranstaltungen werden durchgeführt, wenn sich eine Mindestzahl von Teilnehmern angemeldet hat. Kommt es zu einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder zum Eintreten „höherer Gewalt“, wie z.B. Referentenausfall, unvorhersehbare Ereignisse etc. müssen wir uns die Option für eine Stornierung der Veranstaltung vorbehalten. In einem solchen Fall kommen wir für keinerlei Reise- und Übernachtungskosten, die Ihnen entstanden sind, auf.

Kommt es im Verlauf der Weiterbildung zu einer Störung zwischen den Teilnehmern untereinander oder zwischen einem oder mehreren Teilnehmern und der Kursleitung, und ist die Weiterführung der Zusammenarbeit durch diese Störung unzumutbar, dann behält sich das Kölner Dysphagiezentrum als Veranstalter vor, den Weiterbildungsvertrag der betroffenen Teilnehmer mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Eine bereits entrichtetet Quartalszahlung wird in diesem Fall weder ganz, noch teilweise erstattet. Der ausgeschlossene Kursteilnehmer wird jedoch von den folgenden Quartalszahlungen freigestellt. Eventuelle Schadensersatzansprüche behält sich das Dysphagiezentrum vor. Sie sind von dieser Regelung nicht berührt.

7. Haftung

Das Kölner Dysphagiezentrum haftet nicht bei Unfällen, Beschädigungen oder Diebstählen von Gegenständen oder Fahrzeugen. Die Teilnehmer sind verpflichtet für einen angemessenen Versicherungsschutz zu sorgen, besonders im Rahmen der Hospitationen auf Stationen der Uni-Klinik oder der beteiligten Krankenhäuser. Für die Hospitationstage gibt es ein gesondertes Vorgehen durch die Kooperation mit den Krankenhäusern. Hierzu weisen wir Sie rechtzeitig auf die gesonderten Bestimmungen der entsprechenden Einrichtungen für Hospitanten hin. Dazu werden Sie von uns zuvor eingehend informiert.